Schäden im Fernsichtfeld dürfen nicht repariert werden
Generell können Windschutzscheiben auch nur dann repariert werden, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keinerlei Beschädigungen aufweisen. Zudem dürfen entstandene Sprünge nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden – hier ist der Austausch der Scheibe zwingend notwendig.
Nur Kaskoversicherungen übernehmen die Kosten
„Ob Reparatur oder Austausch – Fahrzeughalter müssen auch bei kleinsten Schäden möglichst schnell handeln“, sagt Rechtien. Schließlich können diese die Sicht des Fahrers beeinträchtigen oder zum Riss der Scheibe führen. Um Kosten zu sparen, ist die Reparatur dem Scheibenwechsel vorzuziehen. Da Spurhalteassistenten und andere Sensoren auf Kameras hinter der Frontscheibe basieren, erfordern ein Scheibentausch und die damit verbundene Kalibrierung der Kameras moderne Diagnosegeräte und größte Präzision. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch so zwischen 600 und 1.300 Euro, eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich. Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt, eine Haftpflichtversicherung ist hingegen nicht ausreichend.
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