Seit Anfang der Woche berichteten die Medien mit Berufung auf Reuters übereinstimmend vom Android-Bann gegen den chinesischen Hersteller Huawei, den Google verhängt hat. Über die unmittelbaren Folgen herrschte jedoch Unklarheit. Einerseits hieß es, Huawei-Handys könnten damit nicht mehr auf den Play Store zugreifen und Google-Apps wie Gmail und Maps würden nicht mehr funktionieren (vgl. Heise.de). Andererseits verbreitete Spiegel-Online mit Berufung auf einen Google-Sprecher diese Entwarnung: „Zumindest vorläufig müssen Huawei-Nutzer deswegen aber nicht um Sicherheit und Komfort bangen. Ein Google-Sprecher erklärte dem SPIEGEL: ‚Nutzerinnen und Nutzer unserer Dienste können mit ihren Huawei-Geräten weiterhin auf den Google Play Store und die Sicherheitsvorkehrungen von Google Play Protect zurückgreifen.’“

Hintergrund des Android-Bann

Klar war indes der Hintergrund des Android-Bann, der Aussetzung der Geschäftsbeziehungen Googles mit dem chinesischen Konzern Huawei. US-Präsident Donald Trump hatte nämlich am Mittwoch den nationalen Telekommunikationsnotstand ausgerufen. Das US-Wirtschaftsministerium erstellte daraufhin eine Liste mit Firmen, mit denen US-Firmen ohne Genehmigung der Regierung keine Geschäfte machen dürfen. Und auf dieser Liste steht Huawei. Dem Konzern wird vorgeworfen, für die chinesische Regierung zu spionieren.

Europäer stärker betroffen als US-Amerikaner

Klar war auch, dass der Android-Bann gegen Huawei für US-Amerikaner von Vornherein keine spürbaren Folgen haben würde, weil Huawei nach Informationen des Spiegel dort einen Smartphone-Marktanteil von lediglich 2,43 Prozent hat. In Europa – und damit auch Deutschland – sieht die Sache anders aus. Hier ist Huawei nach Samsung der zweitgrößte Anbieter von Smartphones.

Was der Vorfall KMUs lehren könnte

Für die künftige Planung und den Ausbau der IT-Strukturen kleiner und mittelständischer Unternehmen könnte der Android-Bann auch dann mahnendes Beispiel sein, wenn sich seine negativen Auswirkungen in Grenzen halten sollten. Denn egal, ob man versteht, worum es in den wirtschaftspolitischen Auseinandersetzungen zwischen USA und China sowie dem Verhalten der Europäer dazu genau geht und wie man sich selbst positioniert: die Zeit einer als völlig unproblematisch empfundenen Globalisierung und internationalen Vernetzung scheint vorbei zu sein. Die Beziehungen der Global Player USA, Russland, Europa, China gestalten sich zunehmend reibungsvoll und auch die Europäer untereinander verfolgen keine einheitliche Strategie. Es wäre daher naiv, zu glauben, dass die großen Weltkonzerne in die kommenden Auseinandersetzungen nicht hineingezogen würden.

Was Mahr EDV schon aus dem Themenkomplex Cloud, DSGVO, verschiedene Datenschutzgesetze in verschiedenen Ländern als Schluss gezogen hat (siehe z.B. den Beitrag zum Cloud-Act), wäre angesichts der jüngsten Entwicklungen vielleicht zu generalisieren: dass es beim Ausbau der unternehmensinternen IT- und Telekommunikationsstrukturen künftig darauf ankommen könnte, da, wo möglich, auf lokale Strukturen zurückzugreifen, die der Politik und den Gesetzen des eigenen Landes unterworfen sind.

Über die Mahr EDV GmbH

Mahr EDV ist der Computerspezialist für alle Belange rund um die IT-Struktur von Unternehmen ab fünf Rechnern: Wartung und Support, Consulting und Implementierung, Cloud-Dienste, Server Monitoring und vieles mehr – in Berlin, Potsdam, Düsseldorf und der jeweiligen Umgebung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mahr EDV GmbH
Paulinenstr. 8
12205 Berlin
Telefon: +49 (30) 770192-200
Telefax: +49 (30) 770192-299
http://www.mahr-edv.de

Ansprechpartner:
Thomas Maul
E-Mail: thomas.maul@mahr-edv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.