Es ist ein Irrtum zu glauben, dass bei einem Brand alle Spuren vernichtet werden. Die dabei auftretenden Spuren sind sehr unterschiedlich und können außer den eigentlichen Brandspuren beinahe alle Arten umfassen. Wenn der Brandursachenermittler den Brandort gründlich absucht, wird er fast in allen Fällen Erfolg haben. Viele Spuren liegen im Brandschutt begraben und müssen in mühevoller Kleinarbeit hervorgeholt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Brandort gleich Tatort ist. Demzufolge müssen alle Maßnahmen der Spurensicherung und Spurensuche an einem Tatort analog auch am Brandort angewendet werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Brandursachenermittlung ist, dass an der Brandstelle möglichst nichts verändert und sie allseitig und gründlich abgesperrt wird. Es sind von den Löschkräften nur solche Arbeiten durchzuführen, die unmittelbar der Brandbekämpfung dienen. Aufräumungsarbeiten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Brandursachenermittler erfolgen.

Das HDT führt am 11. September 2019 in Essen das Seminar „Einführung in die Grundlagen der Brandursachenermittlung“ durch. Eine wichtige Voraussetzung für die richtigen vorbeugenden Maßnahmen ist, dass die Ursachen von Bränden exakt ermittelt werden und die Ermittlungsergebnisse ihren Niederschlag im vorbeugenden Brandschutz finden. Andererseits trägt die Brandursachenermittlung dazu bei, strafbare Handlungen aufzudecken. Die Brandursachenermittlung erstreckt sich daher nicht nur auf die direkte Ursache, sondern sie umfasst auch die Ermittlung aller die Brandentstehung begünstigenden und fördernden Bedingungen. Genau das wird im Seminar vermittelt. Einen Tag später, am 12. September 2019, bietet das HDT ein Aufbauseminar an. Ziel ist die Vertiefung der im Grundseminar erworbenen rechtlichen, gerätetechnischen, apparativen und naturwissenschaftlich-technischen Grundkenntnisse, die zur abschließenden Gutachtenerstellung bei Brand- und Explosionsereignissen befähigen.

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