Es ist ein schwerwiegender Verdacht: Bei den Ausschreibungen von Fahrzeuglosen für E-Bus-Tender könnte es in einer Reihe von deutschen Verkehrsunternehmen zu erheblichen Manipulationen gekommen sein. Nach Recherchen von busplaner werden demnach die Regularien der Vergabeverfahren so festgesetzt, dass eine Reihe von Anbietern – vor allem kleinere und mittelgroße Bushersteller – nicht zum Zug kommen kann. Die Zeitschrift busplaner aus dem HUSS-VERLAG in München ist dem Verdacht auf den Grund gegangen, indem die Redaktion einige Ausschreibungen analysiert hat, die in Beispielfällen dargestellt werden.
Eigentlich ist der Ausschreibungswettbewerb, was die Vergabe von Fahrzeuglosen angeht, im deutschen ÖPNV klar geregelt. Ziel des Gesetzgebers ist es, zur Wahrung des Wettbewerbsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebots Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Soweit die juristische Basis. Die Praxis sieht häufig ganz anders aus. Offensichtlich wird mit harten Bandagen gekämpft und jede Möglichkeit genutzt, um gerade kleinere und mittelgroße Bushersteller de facto auszuschließen. Die müssen je abgegebenes Angebot Kosten von ca. 7.000 bis 12.000 Euro kalkulieren und stehen am Ende doch mit leeren Händen da. Das führt den eigentlichen hehren Ausschreibungsgedanken ad absurdum.
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