„Auch scheinbar harmlose freiverkäufliche Grippemedikamente haben es in sich. Daher sollten alle Autofahrer vor Fahrtantritt den Beipackzettel genau lesen und sich bei ihrem Hausarzt oder Apotheker erkundigen, ob die Fahrtüchtigkeit gewährleistet ist“, erklärt Andrea Häußler, Verkehrspsychologin bei TÜV SÜD. Häufige Nebenwirkungen wie Schwindel, Unruhe und Müdigkeit beeinträchtigen die Reaktionszeit. Gerade flüssige Arzneien beinhalten auch oft Alkohol, der in der Wirkung nicht zu unterschätzen ist.
Oft unbeabsichtigt begibt sich der Autofahrer durch die Grippemedikamente mit eingeschränktem Leistungsvermögen auf die Straßen und wird dadurch zu einem Verkehrsrisiko. Auch Codein-haltige Medikamente sollten mit Vorsicht eingenommen werden. Die aufputschende Wirkung von Codein wird besonders von geschwächten Menschen geschätzt, sie kann aber auch zur Beeinträchtigung des Sehvermögens führen. Ratsam ist, sich bei seinem Arzt genau zu erkundigen, welche Dosis nicht überschritten werden darf, um noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Zusätzlich sollte vor Fahrtantritt der Beipackzettel mit den Warnhinweisen gelesen werden. Ein Unfall unter Medikamenteneinnahme hat strafrechtliche Folgen.
„Oft enthalten die Grippemittel neben den Arzneiwirkstoffen auch Koffein – eine tückische Kombination. Denn der Patient fühlt sich vermeintlich fit und nimmt seine Fahruntüchtigkeit nicht wirklich wahr“, so Häußler. Eine Grippe geht immer mit einer Schwächung einher, diese stellt ohnehin ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr dar. Bei einem Husten- oder Niesanfall werden reflexhaft die Augen für einige Zeit geschlossen. Dieser kurzzeitige Kontrollverlust führt zu einem Blindflug, in dem schnell ein Auffahrunfall oder Schlimmeres passieren kann. Grundsätzlich gehört ein Grippekranker ins Bett. Wer aber seinen Verpflichtungen weiter nachgehen muss, sollte sich immer die Frage stellen, ob es nicht eine Alternative zum Autofahren gibt.
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