Auch rund drei Monate nach dem formalen Inkrafttreten der DSGVO polarisieren nach wie vor die Meinungen zu der europaweit einheitlichen Gesetzgebung. Dieser Diskurs umfasst hierbei nicht nur wie so oft die Internetgemeinde sondern in diesem Fall auch Unternehmen sowie Rechtsvertreter gleichermaßen. Wo hingegen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft hauptsächlich über die sachliche und fachliche Auslegung der diversen Artikel diskutieren, finden sich vor allem Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen in einer Spirale aus Unsicherheit und Existenzangst wieder. Im Hinblick auf einen Punkt ist man sich jedoch weitestgehend einig – Niemand kann genau sagen wohin die noch junge Reise geht und welche weitreichenden Konsequenzen diese neue Gesetzeslage tatsächlich mit sich bringt.

Kritiker unterstellen Europa mit der Einführung der DSGVO vor allem einen erheblichen Rückschritt im Hinblick auf die weltweiten Digitalisierungsbemühungen. Darüber hinaus wird des Öfteren bemängelt, dass die einheitliche Regulierung auch nicht die trifft, die es eigentlich treffen sollte. Wirft man einen Blick über den Atlantik, so ist diese Kritik nicht ganz unbegründet. Wohingegen Internet-Riesen teilweise auf ein ganzes Konglomerat aus Anwälten und/oder Rechtsexperten zurückgreifen können, sind viele kleinere und mittlere Unternehmen mit der Umsetzung der neuen Richtlinien schlicht überfordert. Dies führte in manchen Fällen sogar soweit, dass diese den Markt Europa nun gänzlich meiden.

Jedoch hat diese einheitliche Regelung natürlich auch viel Gutes an sich. Nur leider wird über Gutes und Sinnvolles seit jeher weitaus weniger diskutiert als über mutmaßliche Schwächen oder Ungereimtheiten. Im Falle der DSGVO lässt sich vor allem ein Vorteil klar hervorheben: Die erhöhte Transparenz durch die Pflicht zur Offenlegung von Daten-Verarbeitungsprozessen. Durch diese vereinheitlichte Maßnahme werden Unternehmen bei einer Geschäftsausübung im europäischen Raum dazu verpflichtet sämtliche Verarbeitungsprozesse von personenbezogenen Daten offenzulegen. Dies erfolgt sowohl intern über gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungsverzeichnisse, als auch extern über die Datenschutzerklärung gegenüber den Endnutzern. Dies sorgt für eine erheblich verbesserte Vertrauensbasis zwischen den Unternehmen und Ihren Kunden und ist demzufolge als klarer Mehrwert der DSGVO hervorzuheben.

Ungeachtet der Diskussionen über die Vor- und Nachteile der europaweit einheitlichen Regulierung des Datenschutzes herrscht, wie bereits angesprochen, stellenweise noch eine erhebliche Unsicherheit gegenüber der neuen Verordnung – nicht jedoch bei straightlabs. „Wir sehen den Schutz personenbezogener Daten quasi als menschliches Grundrecht an. Demzufolge wird bei straightlabs seit jeher alles daran getan, geeignete und dem Stand der Technik entsprechende organisatorische sowie technische Maßnahmen bereitzustellen, um den bestmöglichen Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden zu gewährleisten.Darüber hinaus befassen wir uns bereits seit weit über einem Jahr intensiv mit der korrekten Umsetzung der DSGVO. Im Falle von straightlabs handelte es sich hierbei lediglich um formale Änderungen innerhalb der Datenschutzerklärungen sowie eine Ausweitung der internen Dokumentationspflichten. Jedoch nutzen wir dieses Wissen gezielt für eine nachhaltige Unterstützung unserer Kunden und das weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus“ (Florian Sturm).

 

Über Florian Sturm:

Florian Sturm arbeitet als Game Designer und Projektmanager bei der straightlabs GmbH & Co. KG. Seit über einem Jahr ist Florian zudem mit der Umsetzung der DSGVO betraut. Dies umfasst nicht nur die unternehmensinterne Gewährleistung der neuen Richtlinien sondern auch die gezielte Unterstützung unserer Kunden. Das Ganze unterliegt dem Motto der „vollständigen Transparenz“ sämtlicher Datenverarbeitungsprozesse.

Über die straightlabs GmbH & Co. KG

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