Das Nachrichtenportal Spiegel online berichtet in einem aktuellen Artikel vom 30. Mai unter dem Titel „Das dicke Geld machen mit Zähnen“ über den Einstieg von Großinvestoren in Zahnarztpraxen. Investorengruppen kaufen Krankenhäuser, an die sie Zahnarztpraxen als Medizinische Versorgungszentren, sogenannten MVZ, andocken.

Der Bericht bestätigt erneut die Befürchtungen des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), die er seit mehr als einem Jahr unermüdlich an die Politik und zuletzt auch an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gerichtet hat.

Renditeorientierte zahnärztliche Versorgungszentren verstärken unzweifelhaft die Zentralisierung und die bereits mit zunehmenden Zahnarztketten verbundenen Kommerzialisierungstendenzen in der Zahnmedizin. Die flächendeckenden Versorgungsstrukturen mit ihren wohnortnahen Einzelpraxen werden dadurch erheblich gefährdet. Das bedeutet weitere Wege für alle, denn diese Behandlungsmodelle dienen dem Kapitalmarkt, aber nicht dem einzelnen Patienten. Die verbundenen ökonomischen Anreize zu Wachstum und Gewinnorientierung, wie sie Zahnärzten in diesem Zusammenhang vermittelt werden, trügen unvermeidlich zur Auflösung des Berufsbildes des freien Heilberufes mit dem prägenden Prinzip der persönlichen Leistungserbringung bei.

Solche zahnarzteigenen MVZ-Strukturen stellen dabei einen Angriff auf die gewerblichen, spezialisierten zahntechnischen Meisterbetriebe dar, die mit ihren Leistungen im direkten Wettbewerb stehen.

„Große Medizinische Versorgungszentren in Zahnarzthand, in denen Zahnärzte den Zahnersatz für Patienten selbst verordnen und sich dabei selbst mit der Herstellung beauftragen, zeigen um was es hier im Kern geht: das sogenannte eigenen „Praxislabor“ dient als internes Profitcenter. Die Leistung ist dem Wettbewerb entzogen und es werden damit die gewerblichen zahntechnischen Labore massiv geschädigt“, so VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Die Delegierten der Mitgliedsinnungen im VDZI haben bereits im vergangenen Jahr ihre ablehnende Haltung zu zahnärztlichen MVZ begründet und deutlich gemacht. In jedem Fall soll in Konzepten zahnärzteigener MVZ das Betreiben eines eigenen sogenannten Praxislabors unter dem Rechtsrahmen eines freien medizinischen Heilberufes nicht möglich sein.

Mono-MVZ im zahnärztlichen Bereich

Grundsatzposition des VDZI-Vorstandes aus Juni 2017

„Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bzw. die fachgleiche Organisationsform nur für Zahnärzte, sogenannten Mono-MVZ, verstärken unzweifelhaft die Zentralisierung und die ohnehin mit wachsenden Zahnarztketten verbundenen Kommerzialisierungstendenzen in der Zahnmedizin.

Darüber hinaus werden die neuen Mono-MVZ, da größenmäßig unlimitiert, auch ihre „Praxislaborkonstruktionen“ in freiberuflicher Zahnarzthand organisieren und damit den bereits mit der Zunahme von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften beobachteten Trend weiter forcieren. Das klassische Praxislabor muss bei dieser Form endgültig als Profitcenter mit Auslastungskalkül benannt werden. Es widerspricht allen berufsrechtlichen Prinzipien des Zahnarztes.

Der ordnungspolitische Kollateralschaden für Zahntechniker ergibt sich, weil damit gleichzeitig und ohne Not die privatwirtschaftlichen und wettbewerbsorientierten Anstrengungen der zahntechnischen Meisterbetriebe bei Sachinvestitionen in technologische Innovation sowie in qualifizierte Aus- und Fortbildung entwertet werden. Privatwirtschaftliche Unternehmertätigkeit wird durch die neue Organisationsform in Zahnarzthand im unfairen Wettbewerb verdrängt.

Damit schwächen die MVZ-Strukturen nicht nur die wohnortnahen Einzelpraxen der Zahnärzte, sondern auch die spezialisierten zahntechnischen Meisterbetriebe erheblich.

Die derzeitige Beschränkung des Kreises der MVZ-Träger ist dabei als temporäres Feigenblatt einzuschätzen. Diese wird eine gewinnorientierte Ausrichtung der Betreiber und Fehlanreize bei den angestellten Zahnärzten ebenso wenig aufhalten, wie hierdurch der Einzug von Fremdinvestoren verhindert wird.

Vielmehr werden diese mit Hilfe erfahrener Wirtschaftsjuristen jede renditeorientierte Rechtskonstruktion entwickeln. Erst implementiert, wird dies politisch nicht mehr umkehrbar sein.

Damit wird ein MVZ, eine Idee der Gesundheitspolitik zur Stärkung der fachübergreifenden medizinischen Zusammenarbeit, als Mono-MVZ zu einem strukturpolitischen Hebel, der die bewährten Praxis- und Handwerksstrukturen in Patientennähe zerstören wird. Dass dies insbesondere in den Ballungsräumen geschieht, darauf deutet nicht nur die rapide zunehmende Zahl der Mono-MVZ hin, sondern gerade ihre regionale Konzentration in verdichteten Räumen.

Ein medizinischer oder versorgungspolitischer Fortschritt ist mit dem MVZ nicht verbunden. Mono-MVZ-Strukturen bei Zahnärzten sind angesichts der bestehenden und unstrittig erfolgreichen wohnortnahen Versorgungsstrukturen nicht nur überflüssig, sondern schädlich.

Deshalb und weil die damit eingeleitete Entwicklung grundlegenden berufsrechtlichen Grundsätzen des Zahnarztes widerspricht, sind zahnmedizinische Versorgungszentren als Mono-MVZ abzulehnen, mindestens aber ist das dabei mögliche Besitzen und Betreiben eines zahntechnischen Labors zu untersagen.“

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