Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. lehnt die heute von der EU Kommission vorgeschlagenen Verbote von ausgewählten Kunststoffprodukten ab. „Mit ihrer weitreichenden Plastics Strategy hat die EU Kommission Anfang des Jahres sämtliche Akteure der Wertschöpfungskette im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufführung in die Pflicht genommen und die Messlatte dabei hoch gelegt“, so IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Bruder. „Mit dem Verbot einzelner Produkte wird dieser ganzheitliche Ansatz, den auch unsere Industrie überzeugt mitträgt, über Bord geworfen. Statt echter nachhaltiger Sammel- und Verwertungslösungen, statt Ressourceneffizienz und statt Aufklärung der Verbraucher über nachhaltigen Konsum und umweltgerechten Umgang mit unvermeidbarem Abfall wird jetzt eine unnötige Symbolpolitik betrieben. “

Produktverbote schaffen kein grundsätzliches Verständnis

Wenn es darum geht, das Bewusstsein der Menschen für einen schonenden Umgang mit Ressourcen aller Art zu schärfen und ihr Verhalten langfristig zu verändern, sind Verbote kaum der richtige Weg. Sie schaffen kein wirkliches Verständnis für nachhaltigen Konsum und umweltbewusstes Verhalten. „Eigentlich geht es doch um die Frage, wie wir leben und konsumieren wollen“, so Dr. Bruder. „Wenn es zu einem weit verbreiteten Trend geworden ist, unterwegs zu essen und zu trinken, gilt es nachhaltige Lösungen dafür zu stärken – ohne von vornherein bestimmte Materialien zu diskriminieren. Schließlich können derartige Verbote auch zu einem Ausweichen auf Materialien führen, die am Ende sogar ökologisch nachteiliger sind.“ Ökobilanzielle oder auch funktions- bzw. verwendungsspezifische Aspekte zum Beispiel bei der Bewertung von Einweggeschirr bleiben bei pauschalen Produktverboten gänzlich unberücksichtigt. Nur ein Beispiel: Einweggeschirr auf Großveranstaltungen. Hier leisten Plastikteller- oder Bestecke in Sachen Funktionalität, Sicherheit und Hygiene einen deutlichen Mehrwert und werden im Anschluss gesammelt und verwertet. Warum sollte man diese Anwendungen verbieten? Die IK erwartet von Aufklärung und auch Kennzeichnung der Produkte zur umweltgerechten Entsorgung eine nachhaltigere Wirkung – so wie es im Gesetzentwurf für eine Reihe von Produkten – vom Getränkebecher über Fast- Food- Verpackungen bis hin zu Hygieneartikeln vorgesehen ist.  „Das Verbot einzelner Produkte ist aus unserer Sicht völlig unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber sollte sich vielmehr um die Rahmenbedingungen der Kreislaufführung kümmern und letztendlich das Littering generell stärker sanktionieren“, so Dr. Bruder.

Zielführender: EU-Unterstützung für Schwellenländer und EU-weites Deponieverbot von Kunststoffabfällen

Ca. 80 % des weltweiten Plastikmülls in den Meeren wird von Ländern aus Asien eingetragen, ca. 0,02 % kommt aus Deutschland und ca. 1 % aus Europa. „Selbstverständlich ist jede Tonne zu viel. Die EU sollte aber vor allem diejenigen Schwellenländer beim Aufbau von nachhaltigen Abfallwirtschaftsstrukturen unterstützen, die erheblich zum globalen Problem beitragen.“

Aber auch innerhalb der EU sollte sich nach Auffassung der IK die EU-Kommission besser mit der konsequenten Umsetzung bestehender Abfallgesetze in allen EU-Mitgliedsstaaten und mit einem EU-weiten Deponieverbot von Kunststoffabfällen befassen. Kunststoffe sind viel zu wertvoll für die Deponierung. Und die Erfahrungen zeigen, dass EU-Mitgliedsstaaten, die ein Deponieverbot erlassen haben, auch die besten Ergebnisse beim Kunststoffrecycling aufweisen. „Im Deponieverbot liegt für uns unter Umweltschutzaspekten das viel höhere Potenzial. Aus Sicht der IK wäre es zielführender, die politische Energie in das Schließen der Kreisläufe und die Aufklärung der Bürger zu investieren statt in Verbote“, fasst Dr. Bruder die IK-Position zusammen.

Single use – Ein irreführender Begriff im Entwurf der EU-Direktive

Wir halten „Single use plastics“, vor allem auch in der deutschen Übersetzung, für einen irreführenden Begriff für eine Vielzahl von Anwendungen. Dabei wird nicht selten der Eindruck erweckt, dass es sich bei Einwegprodukten generell um zu vermeidende „Wegwerf-Produkte“ handelt. Die Einmalverwendung ist jedoch häufig das sinnvolle Ergebnis einer besonderen Anforderung an die Eigenschaften und Hygiene eines Produktes, die oft nur Kunststoffanwendungen erfüllen können. Man denke an Blutbeutel, Einmallinsen oder Verpackungen für Frischfleisch.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
61348 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: +49 (6172) 926666
Telefax: +49 (6172) 926669
http://www.kunststoffverpackungen.de

Ansprechpartner:
Mara Hancker
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (6172) 926666
E-Mail: m.hancker@kunststoffverpackungen.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel