Damit sich Handwerksbetriebe auf das elektronische Vergabeverfahren der Kommunen einstellen können, bietet die Bildungsakademie der Handwerkskammer Region Stuttgart entsprechende Infoveranstaltungen. Ab dem 18. Oktober 2018 müssen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend elektronisch durchgeführt werden. Das bedeutet: Die öffentliche Hand darf die Unterlagen solcher Ausschreibungen nicht mehr in Papierform an den Bieter versenden und diese dürfen ihrerseits Angebote nicht mehr in Papierform abgeben. Bieter, die ihre Unterlagen dennoch in Papierform einreichen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende EU-Schwellenwerte gelten derzeit: Bauaufträge über 5.548.000 Euro sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 221.000 Euro müssen EU-weit elektronisch ausgeschrieben werden.

Die elektronische Vergabe (e-Vergabe) bringt einige Vorteile mit sich: Vor allem spart sie Papier, Zeit und damit Geld. Zudem hat die e-Vergabe den Vorteil, dass Bieter weniger Fehler machen können, da sie mit einer Software durch die elektronischen Ausschreibungen geführt werden. Wer noch keine Erfahrungen mit der elektronischen Vergabe gemacht hat, sollte sich darauf vorbereiten, da die Kommunikation zwischen der ausschreibenden Stelle und den Bietern im elektronischen Verfahren künftig über Online-Vergabeplattformen erfolgen wird. Das gesamte Verfahren – von der Bekanntmachung einer Ausschreibung über die Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen und die Einreichung der Angebote bis hin zur Zuschlagserteilung – erfolgt über diese Plattformen.

Diese Lehrgänge und Seminare der Handwerkskammer führen Unternehmer in die Thematik ein:

7. Juni 2018 in Stuttgart
9. Juli 2018 in Waiblingen
23. Oktober 2018 in Stuttgart

Weitere Informationen gibt es unter www.hwk-stuttgart.de/e-vergabe

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