Nicht immer können die Wünsche von Unternehmen für Ansiedlungen und Verlagerungen in den einzelnen gewünschten Kommunen umgesetzt werden, da zum Beispiel Flächenknappheit dies verhindert.
Um zu gewährleisten, dass in Zukunft jede Investorenanfrage in der Metropole Ruhr in der gesamten Region geprüft wird, haben die Wirtschaftsförderer der Metropole Ruhr bei ihrer jährlichen Klausurtagung eine verbindliche Vereinbarung getroffen: Anfragen, die lokal nicht bedient werden können, werden grundsätzlich an die regionale Wirtschaftsförderung Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) weitergegeben. Die BMR prüft und bearbeitet diese Anfragen umgehend und spricht weitere Kommunen an. Voraussetzung für diesen Prozess ist das Einverständnis des Investors zur Weitergabe der Suchparameter an die BMR.
Kann eine Anfrage in einer Stadt nicht bedient werden, müssen die Möglichkeiten in anderen Kommunen geprüft und die lokalen Wirtschaftsförderungen darüber informiert werden. "Was in den meisten Fällen bisher bereits geübte Praxis war, hat nun einen verbindlichen regionalen Charakter bekommen und zeigt, dass wir in der Wirtschaftsförderung alle an einem Strang ziehen. Das Modell erhöht die Chancen, expansionswillige Unternehmen in der Region anzusiedeln oder zu halten und somit in Zukunft auch die Zahl der Arbeitsplätze zu erhöhen", sagt Rasmus C. Beck, Vorsitzender der Geschäftsführung der BMR.
Zuletzt hatte es öffentliche Kritik gegeben, dass beispielsweise Anfragen, die in einer Stadt mangels geeigneter Gewerbeflächenangebote nicht bedient werden konnten, angeblich nicht an eine Nachbarstadt weitergeleitet worden seien. "Diese Vereinbarung zeigt, dass der Gedanke der regionalen Zusammenarbeit im Ruhrgebiet aktiv umgesetzt und gelebt wird. Wir werden alle davon profitieren", sagt Frank Lichtenheld, Geschäftsführer der Oberhausen Wirtschaft und Tourismus GmbH (OWT).
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