Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz im Koalitionsvertrag, mahnt aber zugleich Rechtssicherheit an: „Das bestehende Gesetz ist bezüglich der Aufteilung der Arbeitsplätze auch von der großen Koalition unterlaufen worden, deshalb müssen jetzt den Worten auch Taten folgen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Die Vollversammlung der IHK hat in ihrer Agenda 2017 bis 2021 die Erarbeitung eines für die Region und den Bund tragfähigen zukunftsorientierten Plans B der gesamten Region (Bonn, Rhein-Sieg & Ahrweiler) zur Bonn-Berlin-Problematik gefordert. Hille: „Wir wollen unser Standortmarketing auf Zukunftsfelder ausrichten wie Wirtschaft, Innovationen, Bildung, Internationales (UN), Kultur (Beethoven) & Tourismus. Deshalb ist die Stärkung des UN-Standortes mit dem Cluster aus BMZ, GIZ, Organisationen, Institutionen, Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit ein wirtschaftliches Zukunftsthema für die Region. Hier kann die neue Bundesregierung auch den Ausbau des UN-Standortes voran bringen.“

Die IHK fordert daher, in den Meinungsbildungsprozess zur Ausgestaltung des Vertrages aktiv eingebunden zu werden: „Der Wirtschaftsstandort mit den großen aus den ehemaligen Bundesministerien hervorgegangen Konzernen, aber auch mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen hat sich seit dem Regierungsumzug gut entwickelt. Die Region benötigt eine verlässliche vertragliche Regelung für die Weiterentwicklung der Bundesstadt Bonn. Ein Vertrag wäre deshalb am besten, weil er nicht laufend gebrochen werden oder je nach politischer Couleur gekündigt werden kann“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Eine weitere Ansiedlung von Bundesbehörden sowie der Ausbau des UN- und Wissenschaftsstandorts seien zentrale Bausteine für die wirtschaftliche Zukunft der Region.

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