„Erst die Eigenverwaltung hat mir die Möglichkeit gegeben, mich mit meinen Gläubigern über einen Schuldenschnitt zu verständigen. Ich bin sehr froh über diese Möglichkeit, die es erst seit 2012 gibt. Mein Dank geht an alle Beteiligten, die durch ihre Unterstützung zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Die Einigung mit den Gläubigern und die Aufhebung meiner Eigenverwaltung gibt meiner Familie und mir die Chance, neu anzufangen“, erklärt Lars Crusius.
Crusius hatte die Apotheken im Juni 2009 im Paket gekauft. Die Anlaufkosten waren dabei die größte Herausforderung. Letztendlich führten jedoch die regulatorischen Vorgaben und erhebliche Einsparungen im Gesundheitswesen sowie unrentable Investitionen in apothekennahe Dienstleistungen zur wirtschaftlichen Schieflage. Dazu kommt die in Osnabrück höchste Apothekendichte in Deutschland.
„Die ersten Sanierungsmaßnahmen, die wir vor dem Insolvenzverfahren durchführten, erreichten nicht die erforderlichen Einsparungen und ein Regelinsolvenzverfahren kam nicht in Betracht“, so Apotheker Crusius. Die Regelinsolvenz bedeutet für den Apotheker nicht nur den Verlust seines Unternehmens, sondern oft auch die Vernichtung seiner Existenzgrundlage, da ihm die Entziehung der berufsrechtlichen Zulassung droht. Deshalb entschied sich Lars Crusius für ein Eigenverwaltungsverfahren. Dieses Verfahren steht für eine Fortführung der Apotheke und für deren Erhalt mit und vor allem für den Apotheker.
In der Eigenverwaltung führt der Schuldner seine Sanierung selbst durch. Anstatt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, der das Verfahren und den Schuldner überwacht. Als Sachwalterin wurde vom Insolvenzgericht Osnabrück Rechtsanwältin Anna Kuleba von der Kanzlei Schoofs & Partner aus Osnabrück bestellt. „In einer Apothekeninsolvenz ist der Sachwalter leider rechtlichen Grenzen und Hindernissen ausgesetzt. So droht bei einem Wechsel in das Regelinsolvenzverfahren die Schließung der Apotheken, was einer Wertvernichtung gleichkommt. Die Herausforderung bestand darin, den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Gläubigerinteressen an einer höchstmöglichen Befriedigung und dem natürlichen Interesse des Schuldners an einer Sanierung mit anschließendem Schuldenerlass herzustellen. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, warum das Verfahren unter Umständen nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann“, so Anna Kuleba.
Während der Eigenverwaltung wurde Lars Crusius zudem von den Rechtsanwälten und den betriebswirtschaftlichen Beratern des Düsseldorfer Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp begleitet. Das gemeinsam entwickelte Sanierungskonzept sieht eine Zentralisierung des Einkaufs, den stärkeren vertrieblichen Kontakt zu den niedergelassenen Ärzten sowie die Trennung von apothekennahen Dienstleistungen vor. Dem Konzept, dass auch die Entschuldung der Apotheken-Gruppe aufzeigt, hatten die Gläubiger zugestimmt. „Ich freue mich sehr, dass wir die Apotheken fortführen und die Arbeitsplätze erhalten konnten. Das Ergebnis des Verfahrens stellt auch für die Kunden und Gläubiger die bestmögliche Lösung dar“, so Dr. Hubertus Bartelheimer, zuständiger Projektpartner bei Buchalik Brömmekamp.
Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.
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