Die Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg haben im vergangenen Jahr mehr Jobtickets abgenommen. Die Jobtickets stiegen von 3.896 um 31,4 Prozent auf 5.121; die Unternehmen mit Jobtickets von 1.072 um 17,5 Prozent auf 1.260. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat Dachverbandsverträge mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB)/Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) sowie der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG)/Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) abgeschlossen, mit denen es für IHK-Mitgliedsunternehmen mit zwei bis 49 Mitarbeitern möglich ist, einen Zusatz-Vertrag zum Bezug von Jobtickets im Fakultativmodell direkt mit der SWB oder RSVG abzuschließen. Die für den Vertragsabschluss erforderliche Mitgliederbescheinigung der IHK Bonn/Rhein-Sieg stellt das Service-Center der IHK aus. Die Mindestabnahmemenge je Mitgliedsunternehmen beträgt zwei VRS-Jobtickets. „Mit diesen Dachverbandsverträgen der IHK können kleine und mittelständische Unternehmen einfacher auf den ÖPNV umsteigen“, wirbt IHK-Präsident Stefan Hagen für das Jobticket.

Verbesserungsbedarf sieht die IHK dagegen noch bei den Unternehmen ab 50 Mitarbeitern: „Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und weniger als 10.000 Beschäftigten, die ihren Mitarbeitern ein Jobticket ermöglichen wollen, müssen für alle Beschäftigten des Unternehmens ein Ticket abnehmen, ungeachtet dessen, ob es genutzt wird oder auch nicht. Hier regen wir eine Attraktivitätssteigerung des Jobtickets an, so dass mehr Beschäftigte auf den ÖPNV umsteigen“, so IHK-Vizepräsident Dr. Jörg Haas als selbst Betroffener mit dem Kameha Grand Bonn: „Wir wollen die Akzeptanz des Jobtickets und die Nachfrage durch die Wirtschaft steigern. Insbesondere die Pflicht, Jobtickets für die gesamte Belegschaft zu beschaffen, selbst wenn nur eine Minderheit der Belegschaft das Jobticket nutzen möchte, sorgt für Unverständnis.“

Das neue Preismodell sollte nach einem Beschluss der IHK-Vollversammlung nutzerabhängig gestaltet werden (auch bei einem etwaigen steigenden Benutzer-Einzel-Preis), verschiedene Unternehmensgrößen gleichbehandeln und die Buchung bzw. Kündigung flexibilisieren (14-tägige Frist). Damit sollen einerseits mehr Firmen zum Angebot des Tickets und andererseits mehr Beschäftigte zu dessen Nutzung motiviert werden. Auch die derzeitigen Zeiträume für Beantragung und Kündigung des Jobtickets zum 10. eines Monats würden als Hemmnis wahrgenommen.

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