Der Bundestag setzt Insolvenzanfechtungen spürbare Grenzen
Jahrelang hat das Insolvenzanfechtungsrecht die Existenz mittelständischer Unternehmen bedroht. Jetzt wurde das Gesetz endlich reformiert und mehr Rechtssicherheit geschaffen. Gläubiger können demnach nur noch vier Jahre statt bisher zehn Jahre rückwirkend im Wege der Insolvenzanfechtung belangt werden. Die Begründung von Weiterlesen