Die insolvente Karlie Group GmbH (Bad Wünnenberg) informierte vor einiger Zeit über den Verkauf der Karlie Flamingo GmbH. Welchen Nutzen dieser den Inhabern der Unternehmensanleihe 2013 bringt, ist noch unklar. Betroffenen, die bis jetzt keine Forderungen angemeldet haben, empfiehlt der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), dies schleunigst mit fachmännischer Hilfe nachzuholen.

Die Karlie Flamingo GmbH, eine operative Tochter der Karlie Group GmbH, ist zu 100 Prozent verkauft. Dies teilte die Karlie Group am 19. Mai 2017 mit. Käufer war demnach die Pet Supplies Beheer B.V. (Waalwijk). Hierbei handelt es sich um die niederländische Holding und Muttergesellschaft der Handelsmarke Beeztees. Auch die Handelsnamen „Karlie Flamingo“ und „Karlie“ waren Bestandteil der Transaktion. Der Übernahmeprozess hätte so seinen erfolgreichen Abschluss gefunden, die Marke Karlie bliebe erhalten.

Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Wie es um die Gelder der Anleiheinhaber bestellt ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Insbesondere wird diese aber interessieren, ob und in welchem Maße sich der Verkauf auf ihre zu erwartende Insolvenzquote auswirkt.“ Auch wenn deren Höhe noch unbekannt ist, sollten Betroffene ihre Forderungen fachmännisch anmelden. Wer dies bisher versäumt hat, dem kommt die auf den 20. Juni 2017 verlegte Frist zugute. Zuvor galt hierfür der 29. Mai. Da die Anleger auf der Gläubigerversammlung am Montag von der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters absahen, ist in jedem Fall eine individuelle Anmeldung notwendig.

„Darüber hinaus rate ich den Betroffenen, zusätzliche Ansprüche prüfen zu lassen. Können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, lassen sich auf diese Weise Verluste weiter eindämmen“, so Heinze. Vor allem die Anlageberatung gilt es dabei auf etwaige Fehler zu untersuchen. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierfür eine kostenfreie Erstbewertung an.

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