Der B.KWK begrüßt ausdrücklich diesen Beschluss des Bundesrates. Bereits zuvor hatte der Bundesverband in seiner Stellungnahme die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für KWK-Anlagen abgelehnt.
Dezentrale Erzeugung in flexiblen KWK-Anlagen wirkt netzentlastend und kostensenkend. Auch zu kritischen Zeitpunkten – wenn die Strommengen aus Erneuerbaren Energien zu gering sind – speisen dezentrale KWK-Anlagen Strom in das Netz ein. Durch die Einspeisung in untere Netzebenen werden darüber liegende Netze entlastet und es muss weniger Strom übertragen werden. Hierdurch sind auch die entgegen dem Stromfluss zu wälzenden Netzentgelte für die Nutzung vorgelagerter Netze entsprechend geringer. Folglich werden durch die vNNE die durch die dezentrale Einspeisung entstehenden Entgelteinsparungen lediglich wieder an die dezentralen Erzeuger zurückgegeben.
Auch der Bundesrat sieht in nicht-volatilen dezentralen Erzeugungsanlagen wie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) „einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entlastung der Netze“. Aus Sicht des B.KWK ist diese Auffassung überaus begrüßenswert, da sie die Bedeutung der KWK für die Energiewende verdeutlicht. Ein zusätzliches Entgelt für vermiedene Netznutzung für die volatile Erzeugung durch Photovoltaik (PV) oder Windkraft ist dagegen gemäß dem Bundesrat nicht gerechtfertigt.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile rund 560 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.
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