Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG §§ 64 ff) sind Benutzer von Gewässern, die täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, verpflichtet, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für den Gewässerschutz (GSB) zu bestellen. Diese überwachen die Umset­zung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kom­munen, sie beraten, und sie erstellen einen jährlichen Gewässerschutzbericht an den zuständigen Betreiber (Kommune oder Industrie). Um als Gewässerschutzbeauftragter tätig sein zu können, ist der Nachweis der Fachkunde Voraussetzung.

Als gemeinsame Veranstaltung bieten die Hochschulen Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Ostfalia vom 20. bis 23. Februar 2017 ein viertägiges Seminar für Studierende einschlägiger Studiengänge an. Der Kurs endet mit einer schriftlichen Prüfung. Nach deren Bestehen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst eine Bescheinigung. Nach min­destens einjähriger Berufserfahrung im Gewässerschutz erhalten die Seminar-Teilnehmer das abschließende Zertifikat.

Gewässer­schutzbeauftragte haben das uneingeschränkte Recht, alle örtli­chen Betriebseinrichtungen zu besichtigen und Kontrollen bzw. Messungen durchzuführen. Bei allen Entscheidungen über die Einführung und Änderung von Verfahren, die den Gewässerschutz betreffen, muss der Betriebsbeauftragte angehört werden. Darüber hinaus sind zur Umsetzung der Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten die länderspezifischen Regelungen zu berücksichtigen.

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